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Finanzlexikon: zusammenschlusskontrolle

zusammenschlusskontrolle

Zusammenschlüsse von Unternehmen unterliegen in den meisten Staaten einer (meist präventiven) staatlichen Zusammenschlusskontrolle, sofern der Zusammenschluss eine bestimmte Mindestbedeutung erreicht. Diese Mindestbedeutung wird in den gesetzlichen Bestimmungen über die Zusammenschlusskontrolle in der Regel durch Mindestanforderungen in Bezug auf Umsatz oder Marktanteil der beteiligten Unternehmen definiert.

Die Zusammenschlusskontrolle ist darauf gerichtet, funktionierenden Wettbewerb zu erhalten, indem sie Zusammenschlüsse verhindert, die auf einem der betroffenen Märkte zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen können.

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft tritt an die Stelle der nationalstaatlichen Zusammenschlusskontrolle unter bestimmten Voraussetzungen die europäische Zusammenschlusskontrolle.

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